27.06.2018
Der BGH hat entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven nicht verfassungswidrig ist! Damit soll sichergestellt werden, dass die Versicherer ihre Garantieversprechen, in dem heutigen Niedrigzinsumfeld, auch in Zukunft sicherstellen können. Geklagt hatte der Bund der Versicherten (BdV).
Damit bleibt es Lebensversicherungsunternehmen also erlaubt, Bewertungsreserven zu kürzen.